Förderkonzept

1. Pädagogische Zielsetzung

Jedes Kind der Regenbogenschule hat ein Recht und einen Anspruch auf individuelle Förderung. Die Grundschule bietet dafür Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten, entwickelt Grundqualifikationen für selbstständiges Arbeiten, gleicht Defizite aus und unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernbedingungen. Diese können sein:

Wir Lehrerinnen wollen:

2. Zeitlicher Ablauf und Fördermaßnahmen

Phase 1: Bis zur Anmeldung der Schulanfänger bis Mitte November

Phase 2: Bis zur Einschulung

Phase 3: In der Schuleingangsphase bis zu den Herbstferien

Alle Kinder sollen nach ihrem individuellen Leistungsvermögen gefördert und gefordert werden und sollen nach 2 Jahren die Mindestanforderungen der Fächer erreichen. Schneller lernende Kinder können die Schuleingangsphase in 1 Jahr durchlaufen, langsamer lernende Kinder verweilen 3 Jahre. Alle schulpflichtigen Kinder werden, wenn die ärztlichen Untersuchungen keine schwerwiegenden gesundheitlichen Behinderungen festgestellt haben, eingeschult.

Dies erfordert konzeptionelle Überlegungen, die die individuelle Förderung sicherstellen. Bezogen auf die individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler werden dazu geeignete unterrichtliche Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung miteinander verbunden. Sie sind entweder in den Unterricht im Klassenverband mit gemeinsamen Lernsituationen oder phasenweise in einer gezielten Kleingruppenförderung zu konkreten Förderzielen (u. a. Arbeitsorganisation, Konzentration, Feinmotorik, phonologische Bewusstheit …) eingebettet.

Eckpunkte der Förderung in der Schuleingangsphase sind:

Phase 4: In der Schuleingangsphase

(Detaillierte Beschreibungen finden sich im Konzept zur Schuleingangsphase)

Phase 5: In den Jahrgangsstufen 3 und 4